Freitag, 3. Juli 2009

Antrag auf Einsicht in die Schweizer Bewilligungsunterlagen für Roundup

Grad vorhin folgendes Mail abgeschickt:
Sehr geehrter Herr Felix [Olivier Félix ist Leiter der entsprechenden Abteilung]
Hiermit bitte ich Sie um Einsicht in
1. alle Unterlagen, die die Grundlage bildeten für die Zulassung des Produktes mit der Handelsbezeichnung „Roundup“, eidg. Zulassungsnummer W-2604
2. den Bewilligungsentscheid der Zulassungsbehörde bezüglich des obengenannten Produktes.
Ich berufe mich dabei auf das „Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung“, Artikel 6. Gemäss Absatz 2 des Artikels 6 bitte ich Sie, mir davon eine Kopie zu schicken an:
[Büroadresse]
Alternativ können Sie mir die Dokumente in elektronischer Form schicken an meine private E-Mailadresse: xxxxxxx

Ich habe Kenntnis davon genommen, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich kostenpflichtig ist. Bitte senden Sie eine allfällige Rechnung an die oben erwähnte Adresse. Sollten die Kosten voraussichtlich über CHF 100.- betragen, bitte ich Sie darum, mich darüber zu informieren, und mir eine Bedenkfrist einzuräumen.
Innert 20 Tagen sollte das Gesuch behandelt sein. Mal schauen... Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat übrigens freundlicherweise ein Merkblatt für solche Anfragen und ein FAQ dazu publiziert.

Geht mir grad durch den Kopf: Wird eigentlich in der Ausbildung des journalistischen Nachwuchses darauf hingewiesen, dass es dieses Oeffentlichkeitsprinzip gibt und wie es für journalistische Zwecke einzusetzen ist? Hallo MAZ? Traurigerweise kommt eine Auswertung der bisherigen Wirkung des BGoE zum Schluss:
Da das Gesetz von den Bürgerinnen und Bürgern wenig genutzt wird, bleibt es im Endeffekt schwierig, eine Aussage darüber zu machen, ob das Gesetz seinen eigentlichen Zweck erfüllt: den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Dokumenten der Verwaltung zu verschaffen.
Das muss ja nicht so bleiben!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank. Ich warte schon gespannt auf das Ergebnis. :)