Von grosser Bedeutung für die ComCom ist die Verpflichtung, dass die Konzessionärin Swisscom Broadcast allen TV-Veranstaltern und Fernmeldedienstanbietern den gleichen Zugang zu dieser Verbreitungsplattform zu angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen anbieten muss (vgl. Artikel 51 RTVG).
Freitag, 28. September 2007
Handy-TV-Konzession an Swisscom
Tja, da war T-Systems wohl etwas zu optimistisch, denn heute gab die ComCom bekannt, dass die Lizenz für den Aufbau und Betrieb des schweizweiten Handy-TV-Netzes an die andere Bewerberin im Rennen geht, an Swisscom Broadcast. MobileTVSchweiz, die T-Systems als Partnerin hatte gewinnen können, ist entsprechend enttäuscht. Man darf gespannt sein, wie Swisscom Broadcast garantieren will, was der ComCom, laut ihrer Mitteilung, sehr am Herzen liegt:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen